Betreuungsrecht

Ein wichtiger Schritt für das Betreuungsrecht war das „Gesetz zur Reform des Rechtes der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige“ (kurz: Betreuungsgesetz), welches am 1. Januar 1992 eingeführt wurde und somit die Entmündigung, Vormundschaft- und Gebrechlichkeitspflegschaft ersetzt. Dadurch soll zum einen das Selbstbestimmungsrecht aus Art.2 Abs.1 GG zusätzlich gestärkt werden, sodass der Betreute mehr Rechte hat und zum anderen wird der Betreuer dadurch stärker kontrolliert. 

Das Betreuungsrecht als solches stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar und ist Teilgebiet des Familienrechts. 

Ein Betreuer kann beim zuständigen Gericht (Betreuungsgericht) beantragt werden, wenn der Betroffene an 

  • einer psychischen Krankheit,
  • einer geistigen Behinderung, 
  • einer seelischen Behinderung oder 
  • an einer körperlichen Behinderung 

leidet und dieser seine Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise erledigen kann und somit auf einen Beistand angewiesen ist. 

Somit ist die Voraussetzung für eine Betreuung im Allgemeinen ein objektiver Bedarf an Unterstützung und Hilfe. 

Der Antrag auf Betreuung kann von dem Betroffen selbst gestellt werden oder erfolgt von Amts wegen.

Neben dem Betreuungsgesetz finden sich auch in den §§ 1896 BGB in dem Teil „rechtliche Betreuung“ zahlreiche Vorschriften zum Betreuungsrecht.

Der vom Gericht und dem Betroffene festgelegte Betreuer ist zum einen dann der gesetzliche Vertreter kümmert sich aber auch um

  • die Aufenthaltsbestimmung,
  • die Erbangelegenheiten,
  • freiheitsentziehende Maßnahmen, 
  • die Gesundheitssorge, 
  • die Post und den Fernmeldeverkehr, 
  • die Vermögenssorgen und 
  • die Wohnungsangelegenheiten. 

An diesen Beispielen, die nicht abschließend sind, wird schnell deutlich, dass es sich dabei häufig um persönliche Angelegenheiten des Betreuten handelt, sodass es häufig auch zu Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte kommen kann. Aufgrund dessen genießt das Betreuungsrecht besondere Sorgfalt und es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Betreuungsrechts näher bringen, aufzeigen welche Rechte und Pflichten auf den Betreuer und den Betreuten seit der Reform zukommen und unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer genehmigt wird.